Seit 2000 ist der VFM Kooperationspartner des Bundeskanzleramtes. Ziel und Aufgabe des VFM ist es, geförderte Familienmediation in familienrechtlichen Konfliktfällen gem. § 39c FLAG (FamilienlastenAusgleichsGesetz) anzubieten. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf der Vermittlung bei Konflikten rund um Trennung, Scheidung, Obsorge, Kontaktregelung, Unterhalt und Vermögensaufteilung.